
Neue Erwerbsminderungsrente zwingt zur Eigenvorsorge Jährlich sind mehr als 400.000 Bundesbürger aufgrund von schweren Unfällen oder Krankheiten so stark in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt, dass sie ihrer gewohnten Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können und eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragen müssen. Zum 1. Januar ist das neue Gesetz zur Regelung der Renten bei Erwerbsminderung mit der Konsequenz in Kraft getreten, dass die bisherigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten (BU-/EU-Renten) für alle zu diesem Zeitpunkt unter 40-Jährigen abgeschafft und durch eine Erwerbsminderungsrente (ER) ersetzt wurden. Eine der wichtigsten Änderungen bei der ER ist die so genannte "Verweisung". Alle Personen des Geburtsjahres 1961 oder jünger können vor der Bewilligung einer ER auf jedwede andere Tätigkeiten ohne Berücksichtigung von Ausbildung, Qualifikation oder Status verwiesen werden. Bei Personen, die vor dem Jahr 1961 geboren wurden, gilt weiterhin die eingeschränkte Verweisbarkeit innerhalb der beruflichen Tätigkeit.
Entscheidend für die Höhe der ER ist das verbliebene Leistungsvermögen des Betroffenen. Dazu besteht die neue ER aus zwei Stufen: Eine volle Rente bekommt der Versicherte, der pro Tag weniger als drei Stunden auf dem Arbeitsmarkt tätig sein kann. Wer zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, dem steht eine halbe ER zu. Jeder Versicherte hingegen, der mehr als sechs Stunden arbeiten kann, hat keinen Rentenanspruch.
Für alle Versicherten, die bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes bereits 40 Jahre alt waren, gilt zwar ein Bestandsschutz, das heißt, sie behalten ihren Anspruch auf Teilrente wegen Berufsunfähigkeit. Doch auch sie müssen erhebliche Einschnitte befürchten. Beginnt die Rente nämlich vor dem 60. Lebensjahr, wird diese ab dem Jahr 2004 um 10,8 Prozent gekürzt. Als Ausgleich hierzu wird zwar die "Zurechnungszeit" vom 55. auf das 60. Lebensjahr erhöht - das heißt, bei der Ermittlung der Vorsorgeansprüche wird so gerechnet, als sei der Versicherte bis zur Vollendung seines 60. Lebensjahres berufstätig gewesen. Doch dies dürfte die Renten-Einbußen nur zur zum Teil auffangen.
Die private Eigenvorsorge zur Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung gewinnt also zunehmend an Bedeutung.

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